Open-Air veranstalten

Seit 2022 gibt es endlich elf städtische Grünflächen in Leipzig, auf denen ihr mit (vergleichsweise) wenig Aufwand und im legalisierten Rahmen eine Open-Air-Kulturveranstaltung durchführen könnt. Es handelt sich insgesamt um elf Flächen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen im Leipziger Stadtgebiet. Hierfür wurden für alle Flächen Steckbriefe erstellt, die euch sagen, wie viele Personen gleichzeitig auf der Fläche sein dürfen, wie oft die Fläche im Jahr genutzt werden kann, wie die Bühne und das Publikum ausgerichtet werden müssen, wo die Lautstärke gemessen werden muss und für was ihr als Veranstaltende noch so zu sorgen habt.

Alle Infos zu ganz Grundlegendem, der Anmeldung, den Flächen sowie dem Immissions- und Naturschutz und ein ausführliches FAQ findet ihr auf der Homepage des Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Weiterhin findet ihr hier eine Karte mit von der Stadt genehmigten Veranstaltungsflächen.

FAQ

Grundlegendes

Welche Flächen stehen für nicht-kommerzielle Open-Airs in Leipzig zur Verfügung?

Es handelt sich insgesamt um elf Flächen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen im Leipziger Stadtgebiet. Eine Übersicht über die Flächen und wichtige Informationen zu den jeweiligen Flächen erhalten Sie in der interaktiven Stadtkarte oben.

In welchem Zeitraum des Jahres dürfen die Flächen überhaupt für Open-Airs genutzt werden?

Open Airs nach diesem Schema können jederzeit – im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober aufgrund naturschutzrechtlicher Einschränkungen wie Vogelbrutzeit jedoch nur eingeschränkt – eines jeden Jahres auf diesen Flächen veranstaltet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Flächensteckbriefen.

Wie viele Open-Airs können auf diesen Flächen im Jahr veranstaltet werden?

Auf allen elf Flächen können zusammen insgesamt 56 nichtkommerzielle Open-Air-Veranstaltungen pro Kalenderjahr durchgeführt werden. Die Anzahl der möglichen Veranstaltungen je Fläche entnehmen Sie dem Flächensteckbrief der jeweiligen Open-Air-Fläche in der obigen interaktiven Stadtkarte.

Wie definiert ihr "nicht-kommerziell"?

Nichtkommerziell sind Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, mit freiem Zugang (keine Einzäunung) und ohne Eintrittsgelder.

Wie viele Gäste dürfen zu meinem Open-Air kommen?

Diese Info entnehmt ihr den Flächensteckbriefen eurer jeweiligen Open-Air-Fläche in der interaktiven Stadtkarte bzw. auf der Homepage des Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Wer übernimmt die Haftung für meine Veranstaltung?

Die Haftung übernimmst du als Veranstalter*in. Wir empfehlen deshalb das Abschließen einer Veranstalterhaftpflichtversicherung (siehe dazu Frage: Brauche ich Versicherungen, um Open Airs veranstalten zu können?).

Brauche ich Versicherungen, um Open-Airs veranstalten zu können?

Du benötigst per se keine Versicherungen, wir empfehlen aber den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. So gut man sich auch vorbereitet – Schäden können immer passieren. Mit einer Veranstalterhaftpflicht sichern Sie sich für den Fall von beispielsweise Personenschäden, Haftpflichtschäden oder eigenen Sachschäden ab. Ohne solch eine Versicherung haften Sie als Veranstalter/-in im Schadensfall persönlich. Mehr Infos zu dem Thema erhalten Sie bei Touring Artists.

An wen werden meine persönlichen Daten weitergeleitet?

Im Rahmen des Antragsprozesses musst du dich mit der Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO einverstanden erklären. Folgende personenbezogenen Daten werden im Antragsprozess erhoben und an das Amt für Stadtgrün und Gewässer übermittelt: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse. Je nach Größe der geplanten Veranstaltung wird das Amt dich bitten, Namen und Telefonnummer auch an die Polizeidirektion Leipzig weiterleiten zu lassen. So kann diese bei Bedarf schnell direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Durch solche direkten Absprachen lassen sich manche Situationen schnell und unkompliziert ohne ein Erscheinen der Polizei vor Ort klären.

Anmeldung

Wie weit im Voraus kann ich mein Open-Air anmelden?

In Leipzig gibt es eine Vielzahl nichtkommerzieller Live-Veranstaltende, die gerne auf diesen legalisierten Flächen ihre Kunst präsentieren möchten. Um zu verhindern, dass es hier zur Bevorzugung Einzelner kommt, sollte pro Veranstalter*in eine Veranstaltung auf einer Open-Air-Fläche mit großen Vorlauf angemeldet werden. Weitere Open-Airs (auch auf anderen Open-Air-Flächen) können erst mit einem Vorlauf von vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung angemeldet werden, um allen nichtkommerziell Veranstaltenden diskriminierungsfreien Zugang zu den Flächen zu gewähren.

Bis wann muss ich mein Open-Air spätestens angemeldet haben?

Bitte gebt dem Amt für Stadtgrün und Gewässer möglichst zehn Werktage Zeit.

Kostet mich der Antrag auf Sondernutzung etwas?

Der Antrag beim Amt für Stadtgrün und Gewässer selbst kostet kein Geld. Es kann jedoch sein, dass du von der Naturschutzbehörde eine Zahlungforderung in Höhe von ca. 70 € auf euch zukommt. ...

Brauche ich ein Sicherheitskonzept und was muss es enthalten?

Gibt es direkte Ansprechpersonen bei den Sicherheitsbehörden?

Der Stadtordnungsdienst ist über 0341 123-8888 zu erreichen. Im Übrigen können ihr euch an die örtliche Polizeidienststelle wenden.

Flächen

Darf ich Aufbauten auf den Flächen für meine Veranstaltung errichten?

Ja, sofern Sie diese im Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Baumstämmen und Sträuchern platzieren. Bei schweren Ausstattungen sind lastenverteilende Platten und bei starker Frequentierung Unterlagen zu verwenden, die Trittschäden auf den Wiesenflächen vermeiden. Das Platzieren von Fliegenden Bauten ist möglich, muss aber vom Veranstalter/-in beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege angezeigt werden. Bühnen bis zu einer Grundfläche von 100 Quadratmetern und einer Höhe von maximal 5 Metern können aber ohne Anzeige aufgestellt werden.

Kann ich vor Essen und Trinken verkaufen?

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist prinzipiell möglich. Hierfür ist jedoch eine Reisegewerbeerlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung oder eine Bestätigung der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 2 Absatz 2 Sächsisches Gaststättengesetz nötig, die als Anhang im Online-Antrag mit hochgeladen werden muss.

Gibt es vor Ort Toiletten?

Nein, auf den Flächen gibt es keine installierten Toiletten. Ihr müsste jedoch dafür sorgen, dass für Ihre Gäste eine ausreichende Anzahl an Toiletten zur Verfügung steht. Üblicherweise ist mit Kosten in Höhe von 70 Euro pro Stück für das Mieten von mobilen Toiletten zu rechnen.

Gibt es vor Ort Strom- und Wasserver- und Entsorfung?

Nein, auf den Flächen stehen keine festen Medienanschlüsse zur Verfügung. Hier kann Kontakt zu den Stadt- oder Wasserwerken aufgenommen werden.

Darf ich auf den Flächen Lagerfeuer machen?

Nein.

Darf ich die Fläche meines Open-Airs umzäunen?

Nein, die Fläche muss auch während der Veranstaltung weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Kann ich mit dem Auto Material auf die Fläche bringen?

Die Einfahrt in die Grünanlage auf den Wegen ist auf Antrag mit einem Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen möglich und entsprechend mit online zu beantragen.

Immissions- und Naturschutz

Welche Lautstärkepegel muss ich einhalten?

Diese Information sowie Angaben zur Ausrichtung Ihrer PA-Anlage entnehmen Sie dem Flächensteckbrief der jeweiligen Open-Air-Fläche in der interaktiven Stadtkarte. Hinweis: Bitte halten Sie sich bei Ihrer Veranstaltung an die dort verankerten Werte für die Fläche, um Konflikte mit anderen Nutzenden oder Anwohner/-innen zu vermeiden und damit die Flächen noch lange für Open Airs zur Verfügung gestellt werden können.

Wie wird das Einhalten der Lautstärkepegel überwacht?

Die Einhaltung der Lautstärkepegel wird vom Stadtordnungsdienst und von der Immissionsschutzbehörde stichprobenartig nach eigenem Ermessen kontrolliert. Ihr als Veranstaltende seid vor, während und nach Ende der Veranstaltung zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet.

Bis wie lange darf ich mein Open-Air veranstalten?

Diese Info entnimmst du dem Flächensteckbrief der jeweiligen Open-Air-Fläche in der interaktiven Stadtkarte. Solange Sie innerhalb des Pegels bleiben, könnt ihr theoretisch so lange feiern, wie ihr wollen. Bitte beachtet, dass aus Gründen der Rücksichtnahme ab 22 Uhr grundsätzlich nicht mehr beschallt werden sollte. Ob auf Antrag für Ihre Veranstaltung die Nutzung eines sogenannten „seltenen Ereignisses“ laut Freizeitlärmrichtlinie (PDF 252 KB) möglich ist, stimmt ihr bitte direkt mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer im Zuge der Anmeldung ab.

Wie kann ich eventuell anfallenden Müll entsorgen?

Für eure Veranstaltung müsst ihr für die Beseitigung des Abfalls einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack bis/pro 20 Personen bei der Stadtreinigung Leipzig (SRL) erwerben. Die Quittung oder der Beleg hierfür ist dem Amt für Stadtgrün und Gewässer umgehend nach Erhalt des Vertrags anzuzeigen. Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack steht in der gültigen Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig. Die Säcke sind bei der SRL in der Geithainer Straße 60 und im "täglich rausgeputzt - Unser Laden fürs Beraten", Hainstraße 17a oder in den Bürgerämtern (bitte Corona-Einschränkungen beachten) erhältlich. Die Öffnungszeiten der SRL findet ihr unter https://www.stadtreinigung-leipzig.de. Den amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack legt ihr verschlossen neben einen vorhandenen SRL Park-Mülleimer ab.