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Errichtung von Versammlungsstätten ab 200 Personen

12.6.2024

Zweite Informationsveranstaltung - Präsentation zum download im Text

Ein Rückblick auf unsere zweite Infoveranstaltung zur Leipziger Nachtkultur

Am 21. Mai fand unsere zweite Info- und Weiterbildungsveranstaltung statt, die sich auf die Errichtung und Genehmigung von Versammlungsstätten ab 200 Personen in Leipzig fokussierte. Ziel der Veranstaltung war es, Interessierten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen und praktischen Aspekte der Errichtung von Theatern, Clubs, Livemusikspielstätten und Bars zu geben.

Die Teilnehmenden erhielten in der Lounge des Kupfersaals einen tiefgehenden Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren, die für die Errichtung von Versammlungsstätten mit einer Kapazität von mehr als 200 Personen relevant sind.

Die Veranstaltung begann mit einer kurzen Vorstellungsrunde der Speaker*innen. Steffi Richter, stellvertretende Amtsleiterin im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sowie Abteilungsleiterin in der Abteilung Mitte/Sonderbauten, informierte über die rechtlichen Aspekte, die bei der Errichtung solcher Einrichtungen zu beachten sind. Dies umfasste die Baunutzungsverordnung, Lärmschutzregelungen und weitere relevante Vorschriften. Ihre Präsentation, die weiter unten heruntergeladen werden kann, war äußerst aufschlussreich und bot eine solide Grundlage für den weiteren Austausch.

Weiter ging es mit einem Erfahrungsbericht von Steffen Kache, dem Inhaber der Distillery. Er teilte seine persönlichen Einblicke in die Herausforderungen und Chancen bei der Errichtung und dem Betrieb einer erfolgreichen Musikspielstätte. Seine praxisnahen Tipps waren eine wertvolle Ergänzung zu den theoretischen Informationen.

Während der Präsentation und dem Erfahrungsbericht, fand ein interaktiver Austausch statt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, ihre Gedanken, Fragen und Ideen in einem offenen Dialog zu teilen. Wir sind sehr dankbar für das zahlreiche und offene Feedback, das wir erhalten haben. Es zeigte sich, dass sowohl neue Interessenten als auch erfahrene Betreiber von Versammlungsstätten ihre wertvollen Erfahrungen und Schwierigkeiten einbrachten und die Möglichkeit bestand auf Augenhöhe miteinander zu sprechen.

Wichtig war hierbei die Erwähung des Kulturkatasters und die Notwendigkeit das Kulturkataster bei Bauvorhaben- und anträgen mit einzubeziehen. Ämter die in solche Prozesse eingebunden sind haben die Möglichkeit und sollten nach der Auffassung einiger Anwesenden, auch die Pflicht haben ein solches Kataster zur Beurteilung heranziehen zu müssen. So können Kulturorte besser geschützt werden.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für ihr Interesse und die aktive Beteiligung.

Wir freuen uns schon auf die nächste Veranstaltung und hoffen, dass wir auch dann wieder auf eine so engagierte und interessierte Teilnehmerschaft zählen können. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für ihre Unterstützung und ihr Engagement.

Download Präsentation