Veranstalten

Hier findest du Ressourcen und Richtlinien, um deine Veranstaltungen erfolgreich, nachhaltig und unter Berücksichtigung aller kulturellen und rechtlichen Aspekte zu planen. Unser Ziel ist es, eine vielfältige und lebendige Veranstaltungskultur zu fördern und dabei die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

AWARENESS

Erfahre, wie du in Leipzig erfolgreich diskriminierungssensible und nachhaltige Veranstaltungen planen kannst mit dem Awareness-Leitfaden für Veranstaltungen in der Stadt Leipzig.

AWARENESS-LEITFADEN

Seit Anfang 2023 gibt es einen Awareness-Leitfaden für Veranstaltungen in der Stadt Leipzig, herausgegeben von der Stadtverwaltung Leipzig.

Was Bedeutet Awareness

Awareness (engl. Bewusstsein) steht vor allem für Anti-Diskriminierungs-Arbeit und Gewaltprävention im Veranstaltungsbereich. Dies umfasst präventive Vorkehrungen zur Verhinderung und Sicht-barmachung von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen sowie das Einrichten von Anlaufpunkten zur sofortigen Unterstützung von Betroffenen als auch die Entwicklung von Maßnahmen auf Basis von Praxiserfahrungen.Das Hauptanliegen besteht nicht darin, Vorfälle zu bewerten oder aufzuklären, sondern darin Betroffenen einen Schutzraum sowie individuelle Unterstützung anzubieten. Awareness ist kein starres Konzept, sondern eine angepasste Praxis an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung.

Haltung

Die Stadt Leipzig versteht sich als weltoffene, pluralistische und diverse Stadt, die auf Vielfalt und gemeinsame Verantwortung baut und sich zum Ziel setzt, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Aussehen, Beeinträchtigung, Biografie, Geschlecht, Religion, sexueller Identität oder sexueller Orientierung, sozialem Stand, Weltanschauung oder anderen Diversitätskategorien gleichberechtigt und respektvoll miteinander leben. Dies soll sich auch auf den in der Stadt Leipzig durchgeführten Veranstaltungen widerspiegeln.Wichtig ist ein respektvolles Miteinander, welches die Grenzen und Bedürfnisse aller Anwesenden einer Veranstaltung – unabhängig von der Größe – akzeptiert und angemessen berücksichtigt.Privaten und städtischen Veranstalter/-innen wird die entsprechende Umsetzung des vorliegenden Leitfadens bei jedweder Art von Veranstaltungen in städtischen Immobilien sowie auf öffentlichen und privaten Flächen mit Nachdruck empfohlen.

Warum braucht es ein Awareness-Konzept?

Awareness leistet einen Beitrag zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls aller Beteiligten und beeinflusst auch die objektive Sicherheit positiv. Ein nachhaltiges Awareness-Konzept hilft den Veranstalter/-innen, denn sie setzen sich im Vorfeld des Events damit auseinander:

  • welche Atmosphäre geschaffen werden soll,
  • welche Atmosphäre geschaffen werden soll,
  • welche Maßnahmen im Bedarfsfall durch wen ergriffen werden können.

Auf diese Weise kann ein Awareness-Konzept vor Überforderung und Hilflosigkeit schützen, indem es die Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen sichert und vor Image- und finanziellen Verlusten in der Zukunft schützt. Schließlich kann es dazu beitragen, nachhaltige Strukturen zu etablieren, die auch für weitere Veranstaltungen präventive Wirkung entfalten, Teilhabe ermöglichen und Ausschlüsse im Vorhinein verhindern.Besucher/-innen und alle anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter/-innen, Honorarkräfte, Security) werden bereits vor der Veranstaltung für einen achtsamen Umgang miteinander sensibilisiert. Indem eigenes, potentiell grenzüberschreitendes Verhalten als solches reflektiert wird, kann Grenzverletzungen vorgebeugt werden. Sollte es zu übergriffigem Verhalten kommen, können die Betroffenen von souveränen, zuverlässigen und sensibilisierten Unterstützungsstrukturen aufgefangen werden. Im Bedarfsfall kann an weitere Unterstützungseinrichtungen und Hilfesysteme verwiesen werden oder auch Maßnahmen eingeleitet werden (z.B. Strafverfolgung).

Checkliste für die Erstellung und Umsetzung eines Awareness-Konzeptes

Die Checkliste dient als Leitfaden und ist an die Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung hinsichtlich Größe, Besucherzahl, Zielgruppenstruktur und örtliche Gegebenheiten anzupassen.

Innere Haltung klären
  • Veranstaltungsteam einigt sich auf gemeinsame Haltung in Bezug auf das Thema (Schulungen und Erstellung eines Verhaltenskodex empfohlen)
Sicherheitskonzept
  • Individuelle und strukturelle Diskriminierung, Überforderungserfahrungen und Grenzüberschreitungen als Teil der Risikoanalyse im Rahmen des Sicherheitskonzeptes (Rückgriff auf objektive Daten empfohlen)
  • Geeignete Maßnahmen ableiten (s. weiterer Verlauf)
Marketing (Außenkommunikation)
  • erfolgt diskriminierungsfrei in Wort und Bild
  • Haltung der Veranstaltenden zum Thema wird vorab öffentlich transportiert (z.B. Kommunikation der Werte über das Ticketing und/oder über Werbematerialien)
Booking (Programmplanung)
  • Systematische Benachteiligung von Künstler/-innen reduzieren, welche sich den oben genannten Diversitiy-Richtlinien orientiert
  • Kategorien zuordnen und gleichgestellte Teilhabe ermöglichen
Awareness-Teams
  • sind geschult (Ansprechpartner: z.B. Initiative Aware-ness Leipzig)
  • agieren nach den Prinzipien Freiwilligkeit, Vorhersehbarkeit, Parteilichkeit
  • ersetzen keine Security, sollten aber Teil des Sicherheitskonzeptes sein
  • sind berechtigt gemäß Hausordnung, Konsequenzen für abweichendes Verhalten auszusprechen (Verweise o.ä. werden vom Sicherheitspersonal umgesetzt)
  • sind divers aufgestellt (Geschlecht, Herkunft, Alter etc.)
  • sind tätig nach dem Peer-Ansatz, passend zu Gästen (Niedrigschwelligkeit)
  • werden in Gruppen aus mindestens 2 Personen eingesetzt
  • sollten in einer ausreichenden Anzahl geplant sein in Bezug auf die Größe, Art und Dauer der Veranstaltung; z.B. Minimalbesetzung 2 Personen bei kleinen Veranstaltungen (bis 300), 4-8 Personen bei Fußballspielen 1. Liga (bis 40.000), maximale Schichtlänge 6 Stunden
  • werden im kommerziellen Kontext angemessen bezahlt
  • kommunizieren untereinander sowie mit dem Veranstaltungsteam und sichern die Erreichbarkeit durch Betroffene während der Veranstaltung ab (z. B. Notfalltelefon)
  • sind ausgestattet mit Informationsmaterialien für Betroffene (Flyer zu Hilfsangeboten etc.)
  • verantworten die anonyme Fallerfassung (Uhrzeit, Thema, Unterstützungsdauer, notwendige Ressourcen)
Veranstaltungsort und -team
  • Awarenessteams sind integraler Bestandteil der Gesamtstruktur und werden während der Veranstaltung miteinbezogen.
  • Schilder/Flyer weisen auf Awareness-Teams hin (Eingangszone, Bar, Toiletten) sowie auf konkrete und niederschwellige Kontaktangebote (Email, Telefonnumer, WhatsApp-Nummer, Ansprechpersonen etc.),
  • Einzurichten sind Rückzugsraum oder –räume (Anzahl je nach Größe der Veranstaltung): hier können sich Gäste zurückziehen, denen es nicht gut geht (Aufteilung von Ruhe- und Gesprächsbereich, Bereitstellung von Wasser, Decken etc.)
  • Barrierefreiheit herstellen und über bestehende Barrieren vorab informieren.
  • Alle Kontaktangebote sind niederschwellig zu gestalten.
  • Risikoanalyse im Vorhinein: Begehung der Räumlichkeiten/Orte und Beobachtung der eigenen Veranstaltungen, damit Gewalt und Diskriminierung entgegengewirkt werden kann bzw. Barrieren beseitigt werden können (z.B. Begehungen, MA-Befragungen)
  • Kostenlose Verfügbarkeit von Leitungswasser ermöglichen.
  • Das preiswerteste Getränk ist alkoholfrei.
Security
  • Schutz gewähren und vom Hausrecht Gebrauch machen und durchsetzen
  • arbeitet mit Awareness-Teams gut abgestimmt zusammen (Teams können sich gegenseitig jederzeit erreichen und Unterstützung anfordern)
  • deren Beschäftigten erhalten Awareness-Schulungen
  • unterstützt die Awarenessteams (z.B. Hausrecht durchsetzen)
Crew & Dienstleistende
  • Angebote für Awarenessschulungen unterbreiten
  • Vertragsanpassungen und AGB-Änderungen, um dis-kriminierungssensibles Verhalten zum Gegenstand der Zusammenarbeitsbedingungen zu machen
Integration in Gesamt-Sicherheitskommunikation
  • Abstimmung mit anderen Gewerken zur Umsetzung und Unterstützung des Awarenesskonzeptes (Rettungsdienst, Ordnungsdienst, Gastronomie, Stände, Polizei etc.)
  • Kommunikative Schnittstelle zur Angliederung und für den Austausch mit Gewerken vor Ort (Ansprechpartner: z.B. The Guardian Angels)
Beschwerdestelle & Nachbereitung
  • Anonyme Meldestelle (E-Mail, WhatsApp) inklusive Informationsangeboten für Fälle von Diskriminierung, die nicht vor Ort zur Sprache gebracht wurden
  • Nachbereitung der dokumentierten Vorfälle vor Ort
  • Nachbesprechung der Zusammenarbeit und der Abläufe sowie Anpassung der Planung

OPEN AIR

Seit 2022 gibt es endlich elf städtische Grünflächen in Leipzig, auf denen ihr mit (vergleichsweise) wenig Aufwand und im legalisierten Rahmen eine Open-Air-Kulturveranstaltung durchführen könnt. Es handelt sich insgesamt um elf Flächen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen im Leipziger Stadtgebiet. Hierfür wurden für alle Flächen Steckbriefe erstellt, die euch sagen, wie viele Personen gleichzeitig auf der Fläche sein dürfen, wie oft die Fläche im Jahr genutzt werden kann, wie die Bühne und das Publikum ausgerichtet werden müssen, wo die Lautstärke gemessen werden muss und für was ihr als Veranstaltende noch so zu sorgen habt.Alle Infos zu ganz Grundlegendem, der Anmeldung, den Flächen sowie dem Immissions- und Naturschutz und ein ausführliches FAQ findet ihr auf der Homepage des Amt für Stadtgrün und Gewässer. Weiterhin findet ihr hier eine Karte mit von der Stadt genehmigten Veranstaltungsflächen.

FAQ´s

Grundlegendes

Welche Flächen stehen für nicht-kommerzielle Open-Airs in Leipzig zur Verfügung?

Es handelt sich insgesamt um elf Flächen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen im Leipziger Stadtgebiet. Eine Übersicht über die Flächen und wichtige Informationen zu den jeweiligen Flächen erhalten Sie in der interaktiven Stadtkarte oben.

In welchem Zeitraum des Jahres dürfen die Flächen überhaupt für Open-Airs genutzt werden?

Open Airs nach diesem Schema können jederzeit – im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober aufgrund naturschutzrechtlicher Einschränkungen wie Vogelbrutzeit jedoch nur eingeschränkt – eines jeden Jahres auf diesen Flächen veranstaltet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Flächensteckbriefen.

Wie viele Open-Airs können auf diesen Flächen im Jahr veranstaltet werden?

Auf allen elf Flächen können zusammen insgesamt 56 nichtkommerzielle Open-Air-Veranstaltungen pro Kalenderjahr durchgeführt werden. Die Anzahl der möglichen Veranstaltungen je Fläche entnehmen Sie dem Flächensteckbrief der jeweiligen Open-Air-Fläche in der obigen interaktiven Stadtkarte.

Wie definiert ihr "nicht-kommerziell"?

Nichtkommerziell sind Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, mit freiem Zugang (keine Einzäunung) und ohne Eintrittsgelder.

Wie viele Gäste dürfen zu meinem Open-Air kommen?

Diese Info entnehmt ihr den Flächensteckbriefen eurer jeweiligen Open-Air-Fläche in der interaktiven Stadtkarte bzw. auf der Homepage des Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Wer übernimmt die Haftung für meine Veranstaltung?

Die Haftung übernimmst du als Veranstalter*in. Wir empfehlen deshalb das Abschließen einer Veranstalterhaftpflichtversicherung (siehe dazu Frage: Brauche ich Versicherungen, um Open Airs veranstalten zu können?).

Brauche ich Versicherungen, um Open-Airs veranstalten zu können?

Du benötigst per se keine Versicherungen, wir empfehlen aber den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. So gut man sich auch vorbereitet – Schäden können immer passieren. Mit einer Veranstalterhaftpflicht sichern Sie sich für den Fall von beispielsweise Personenschäden, Haftpflichtschäden oder eigenen Sachschäden ab. Ohne solch eine Versicherung haften Sie als Veranstalter/-in im Schadensfall persönlich. Mehr Infos zu dem Thema erhalten Sie bei Touring Artists.

An wen werden meine persönlichen Daten weitergeleitet?

Im Rahmen des Antragsprozesses musst du dich mit der Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO einverstanden erklären. Folgende personenbezogenen Daten werden im Antragsprozess erhoben und an das Amt für Stadtgrün und Gewässer übermittelt: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse. Je nach Größe der geplanten Veranstaltung wird das Amt dich bitten, Namen und Telefonnummer auch an die Polizeidirektion Leipzig weiterleiten zu lassen. So kann diese bei Bedarf schnell direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Durch solche direkten Absprachen lassen sich manche Situationen schnell und unkompliziert ohne ein Erscheinen der Polizei vor Ort klären.

Anmeldung

Wie weit im Voraus kann ich mein Open-Air anmelden?

In Leipzig gibt es eine Vielzahl nichtkommerzieller Live-Veranstaltende, die gerne auf diesen legalisierten Flächen ihre Kunst präsentieren möchten. Um zu verhindern, dass es hier zur Bevorzugung Einzelner kommt, sollte pro Veranstalter*in eine Veranstaltung auf einer Open-Air-Fläche mit großen Vorlauf angemeldet werden. Weitere Open-Airs (auch auf anderen Open-Air-Flächen) können erst mit einem Vorlauf von vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung angemeldet werden, um allen nichtkommerziell Veranstaltenden diskriminierungsfreien Zugang zu den Flächen zu gewähren.

Bis wann muss ich mein Open-Air spätestens angemeldet haben?

Bitte gebt dem Amt für Stadtgrün und Gewässer möglichst zehn Werktage Zeit.

Kostet mich der Antrag auf Sondernutzung etwas?

Der Antrag beim Amt für Stadtgrün und Gewässer selbst kostet kein Geld. Es kann jedoch sein, dass du von der Naturschutzbehörde eine Zahlungforderung in Höhe von ca. 70 € auf euch zukommt. ...

Brauche ich ein Sicherheitskonzept und was muss es enthalten?

  • Eine grundsätzliche Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes bei Veranstaltungen gibt es in Sachsen nicht. Die Sächsische Versammlungsstättenverordnung schreibt ein Sicherheitskonzept ab 5.000 Besucherinnenplätzen vor (Sächsische Versammlungsstättenverordnung - SächsVStättVO gemäß § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 43 Absatz 2). Laut den Steckbriefen sind, mit Ausnahme des Wilhelm-Külz-Park mit maximal 2.000 Besucherinnen, an den Standorten maximal bis zu 500 Besucherinnen zulässig. Insofern werden auch in analoger Anwendung die Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 SächsVStättVO nicht zum Tragen kommen. Ein Sicherheitskonzept dient jedoch immer dem Schutz von Besucherinnen, Akteurinnen, Personal und anderen Beteiligten auf dem Veranstaltungsgelände und die oder der jeweilige Veranstalterin ist für deren Sicherheit verantwortlich.
  • Für die Beurteilung, ob ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung empfehlenswert ist, sollten folgende Kriterien herangezogen werden:
  • Grad der Gefährdung, der von der Veranstaltung selbst ausgeht,
  • Verhältnis Besucherzahl zu Einwohnern der Stadt/ des Stadtteils,
  • Zusammensetzung der Besucher*innengruppe,
  • Eignung des Veranstaltungsortes für die geplante Veranstaltung (diese Eignung wurde bereits in den Steckbriefen unter "mögliche Veranstaltungen" verankert). Wenn für die jeweiligen Veranstalter/-innen ein Sicherheitskonzept in Betracht kommt, sollte es mindestens folgende Inhalte umfassen:
  • Definition der Veranstaltungsfläche und des Veranstaltungszeitraumes,
  • Festlegung der zu erwartenden Besucherzahl und weiterer Personen auf dem Veranstaltungsgelände,
  • Bestimmung des Veranstaltungsleiters
  • Personaleinsatzkonzepte (Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache),
  • Krisenmanagement, Notfallszenarien, Räumung/Evakuierung,
  • Schutzmaßnahmen, um Gefahrenquellen zu minimieren beziehungsweise Gefahrenquellen zu verhindern.
  • Sollte es seitens der Stadt Leipzig hier Nachfragebedarf geben, wenden sich das Ordnungsamt oder das Amt für Stadtgrün und Gewässer direkt an euch wenden.

Gibt es direkte Ansprechpersonen bei den Sicherheitsbehörden?

Der Stadtordnungsdienst ist über 0341 123-8888 zu erreichen. Im Übrigen können ihr euch an die örtliche Polizeidienststelle wenden.

Flächen

Darf ich Aufbauten auf den Flächen für meine Veranstaltung errichten?

Ja, sofern Sie diese im Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Baumstämmen und Sträuchern platzieren. Bei schweren Ausstattungen sind lastenverteilende Platten und bei starker Frequentierung Unterlagen zu verwenden, die Trittschäden auf den Wiesenflächen vermeiden. Das Platzieren von Fliegenden Bauten ist möglich, muss aber vom Veranstalter/-in beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege angezeigt werden. Bühnen bis zu einer Grundfläche von 100 Quadratmetern und einer Höhe von maximal 5 Metern können aber ohne Anzeige aufgestellt werden.

Kann ich Essen und Trinken verkaufen?

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist prinzipiell möglich. Hierfür ist jedoch eine Reisegewerbeerlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung oder eine Bestätigung der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 2 Absatz 2 Sächsisches Gaststättengesetz nötig, die als Anhang im Online-Antrag mit hochgeladen werden muss.

Gibt es vor Ort Toiletten?

Nein, auf den Flächen gibt es keine installierten Toiletten. Ihr müsste jedoch dafür sorgen, dass für Ihre Gäste eine ausreichende Anzahl an Toiletten zur Verfügung steht. Üblicherweise ist mit Kosten in Höhe von 70 Euro pro Stück für das Mieten von mobilen Toiletten zu rechnen.

Gibt es vor Ort Strom- und Wasserver- und Entsorfung?

Nein, auf den Flächen stehen keine festen Medienanschlüsse zur Verfügung. Hier kann Kontakt zu den Stadt- oder Wasserwerken aufgenommen werden.

Darf ich auf den Flächen Lagerfeuer machen?

Nein.

Darf ich die Fläche meines Open-Airs umzäunen?

Nein, die Fläche muss auch während der Veranstaltung weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Kann ich mit dem Auto Material auf die Fläche bringen?

Die Einfahrt in die Grünanlage auf den Wegen ist auf Antrag mit einem Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen möglich und entsprechend mit online zu beantragen.

Darf ich die Fläche meines Open-Airs umzäunen?

Nein, die Fläche muss auch während der Veranstaltung weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Immisions- & Naturschutz

Welche Lautstärkepegel muss ich einhalten?

Diese Information sowie Angaben zur Ausrichtung Ihrer PA-Anlage entnehmen Sie dem Flächensteckbrief der jeweiligen Open-Air-Fläche in der interaktiven Stadtkarte. Hinweis: Bitte halten Sie sich bei Ihrer Veranstaltung an die dort verankerten Werte für die Fläche, um Konflikte mit anderen Nutzenden oder Anwohner/-innen zu vermeiden und damit die Flächen noch lange für Open Airs zur Verfügung gestellt werden können.

Wie wird das Einhalten der Lautstärkepegel überwacht?

Die Einhaltung der Lautstärkepegel wird vom Stadtordnungsdienst und von der Immissionsschutzbehörde stichprobenartig nach eigenem Ermessen kontrolliert. Ihr als Veranstaltende seid vor, während und nach Ende der Veranstaltung zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet.

Bis wie lange darf ich mein Open-Air veranstalten?

Diese Info entnimmst du dem Flächensteckbrief der jeweiligen Open-Air-Fläche in der interaktiven Stadtkarte. Solange Sie innerhalb des Pegels bleiben, könnt ihr theoretisch so lange feiern, wie ihr wollen. Bitte beachtet, dass aus Gründen der Rücksichtnahme ab 22 Uhr grundsätzlich nicht mehr beschallt werden sollte. Ob auf Antrag für Ihre Veranstaltung die Nutzung eines sogenannten „seltenen Ereignisses“ laut Freizeitlärmrichtlinie (PDF 252 KB) möglich ist, stimmt ihr bitte direkt mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer im Zuge der Anmeldung ab.

Wie kann ich eventuell anfallenden Müll entsorgen?

Für eure Veranstaltung müsst ihr für die Beseitigung des Abfalls einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack bis/pro 20 Personen bei der Stadtreinigung Leipzig (SRL) erwerben. Die Quittung oder der Beleg hierfür ist dem Amt für Stadtgrün und Gewässer umgehend nach Erhalt des Vertrags anzuzeigen. Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack steht in der gültigen Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig. Die Säcke sind bei der SRL in der Geithainer Straße 60 und im "täglich rausgeputzt - Unser Laden fürs Beraten", Hainstraße 17a oder in den Bürgerämtern (bitte Corona-Einschränkungen beachten) erhältlich. Die Öffnungszeiten der SRL findet ihr unter https://www.stadtreinigung-leipzig.de. Den amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack legt ihr verschlossen neben einen vorhandenen SRL Park-Mülleimer ab.

KULTURKATASTER

Mit dem Kulturkataster können alle Interessierten auf der Homepage der Stadt Leipzig einen räumlichen Überblick über die Vielfalt der Leipziger Kulturszene erlangen. Das Kataster wird stetig weiter ausgebaut.Die Stadtverwaltung nutzt das Kataster insbesondere zur ämterübergreifenden Abstimmung von Prozessen der Stadtplanung und Kulturentwicklung. Wichtigstes Ziel dabei ist, Standortkonflikte frühzeitig zu erkennen und diese unter Einbezug aller Beteiligten aufzulösen, um ein Verschwinden von Kulturorten zu verhindern oder notfalls rechtzeitig nach alternativen Standorten zu suchen. Deswegen kann es für euren Kulturort sinnvoll sein, Interesse an der Aufnahme zu bekunden.Aber auch ihr könnt das Kulturkataster nutzen, falls ihr (neue) Orte für eure Veranstaltung sucht oder euch einfach mal einen Überblick verschaffen wollt, was es so an kulturellen Räumen in Leipzig gibt bzw. auch gab, denn mit dem Zeitschieberegler könnt ihr einen Blick in die Vergangenheit wagen und sehen, wo bestimmte Kulturorte im Laufe der Zeit verschwunden sind.

FAQ´s

Was ist das Kulturkataster?

Das Kulturkaster ist eine geografische, interaktive, digitale Stadtkarte, die Auskunft über die Ortslagen sowie die stadträumliche Verteilung der Kulturorte in Leipzig gibt. Mit dem Kulturkataster erhalten die Nutzer:innen einen räumlichen Überblick über die Vielfalt der Leipziger Kulturszene, welche es vor dem Hintergrund des Stadtwachstums weiter zu schützen und strategisch weiterzuentwickeln gilt. Das Kulturkataster soll innerhalb der Stadtverwaltung insbesondere zur ämterübergreifenden Abstimmung von Prozessen der Stadtplanung und Kulturentwicklung dienen. Wichtigstes Ziel dabei ist, Standortkonflikte bei Bauvorhaben frühzeitig zu erkennen und diese unter Einbezug aller Beteiligten aufzulösen, um ein Verschwinden von Kulturorten zu verhindern oder notfalls rechtzeitig nach alternativen Standorten zu suchen.

Was bringt es mir, Teil des Kulturkatasters zu werden?

Einfache Kontaktherstellung zum Kulturamt der Stadt Leipzig, insbesondere bei dringenden Fragen. Sichtbarkeit nach außen: Werde sichtbar als ein Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft Leipzigs Antizipierende Schutzwirkung: Besonders kleinere Kulturorte laufen Gefahr unterhalb des Radars bei Verwaltungsprozessen, langfristigen Planungsvorhaben und öffentlichen Beteiligungsangeboten zu gelangen. Möglicherweise existenzbedrohende Entwicklungen und Vorhaben können durch Befragung des Kulturkatasters präventiv für umfassend informierte Prozesse und Entscheidungen in der Stadtverwaltung beitragen.* Dass Kulturorte selbstbestimmt sich dazu entscheiden, nicht öffentlich in Erscheinung zu treten, kann gute Gründe haben, die völlig legitim und nachvollziehbar sind. Das Kulturkataster beruht daher auf freiwilliger Basis.

Wie kann ich Teil des Kulturkatasters werden?

Die Aufnahme und der Eintrag im Kulturkataster sind freiwillig, kostenlos und werden auf Initiative des jeweiligen Kunst- und Kulturortes erfolgen. Hierfür gibt es ein Aufnahmeverfahren, das entsprechende Kriterien definiert und von einer Jury aus Mitgliedern des Kulturamts und des Kulturbündnisses #DASistLEIPZIG begleitet wird. Das Online-Formular zur Interessenbekundung zur Aufnahme in das Kulturkataster ist nun unter www.leipzig.de/kulturkataster abrufbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster. Die in der Interessensbekundung gemachten Angaben werden als Abwägungshilfe durch die mindestens zwei Mal jährlich tagende Jury verwendet. Die Aufnahme in das Kulturkataster erfolgt nach einer positiven Beurteilung. Die Entscheidung findet nicht automatisiert statt.

Wie groß ist der Aufwand für die Interessensbekundung?

15-30 Minuten sollten für das Eintragen im Online-Formular eingeplant werden. Darüber hinaus werden eingetragene Kulturorte einmal jährlich über eine E-Mail-Abfrage zur Bestätigung der Aktualität der hinterlegten Daten abgefragt.

Was sind die Aufnahmekriterien für das Kulturkataster?

Die Aufnahmekriterien umfassende folgende Daten: Einrichtung, Anzahl öffentlicher Veranstaltungen in den letzten 12 Monaten sowie Angabe zu den untenstehenden Fragen. Angaben zur inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung und zur Nachwuchsförderung und Interaktion mit der Stadtgesellschaft:

  • Kuratierung eines eigenen kulturell-künstlerischen Programms,
  • Präsentation von Leipziger Kunst und Kultur und ggf. Sichtbarmachung dieser sogar im nationalen und internationalen Rahmen,
  • Leisten eines Beitrags zu einer lebendigen Kultur- und Kreativszene, Nachwuchsförderung und Raumgeben für neue Ideen, Formate und Experimente,
  • Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur in Leipzig,
  • Anknüpfen an lokale und künstlerische Traditionen sowie Erhaltung und Weiterentwicklung dieser,
  • Schaffung verschiedener Angebote, um allen Menschen in Leipzig den Zugang zu sowie die Vermittlung von Kunst, Kultur und Kreativität zu ermöglichen,
  • Förderung eines vielfältigen Austauschs, eines toleranten Miteinanders, der Integration und der Chancengleichheit mit den Mitteln von Kunst und Kultur,
  • Hineinwirken in die Stadtgesellschaft sowie die verschiedenen Stadtquartiere und Gestaltung dieser gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.
  • Die Kategorien können über das Formular nachvollzogen werden.
  • Es besteht nicht das Erfordernis, alle genannten Kriterien zu erfüllen. Die Angaben dienen der Jury für eine qualitative Beurteilung der Einrichtung im Sinne eines weit gefassten Kulturbegriffs. Bei besonderem Klärungsbedarf behält sich die Jury Rückfragen an die Einrichtung vor.

Welche Daten werden erhoben?

Nicht öffentlich:

  • Aufnahmekriterien: Einrichtung, Anzahl öffentlicher Veran­staltungen in den letzten zwölf Monaten, Angaben zur inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung, Angaben zur Nachwuchsförderung und Interaktion mit der StadtgesellschaftKontaktdaten: Telefonnummer, E-Mailadresse

Öffentlich:

  • im Kulturkataster veröffentlichte Angaben zur Einrichtung: Name, Anschrift, Gründungsjahr, Homepage, Trägerstruktur, Kulturbereich, Homepage Mit dem Hinterlegen von Kontaktinformationen (nicht öffentlich) sind keine Anfragen, Informationen oder sonstige Mitteilungen, die über
  • mögliche Rückfragen zum Thema Kulturkataster oder
  • dringende Anfragen bezüglich eventueller Beteiligungsverfahren mit möglichem Konfliktpotential für den Kulturort hinausgehen, durch das zuständige Kulturamt zu erwarten. Mehr Informationen in der Datenschutzerklärung findest du hier.

Wie kann ich aus dem Kulturkataster wieder raus?

Im Rahmen eines Änderungsantrages im Online-Formular kann ausgewählt werden, dass die Austragung aus dem Kataster gewünscht ist.

Wie ist das Kulturkataster entstanden?

Leipzig ist seit einem knappen Jahrzehnt eine wachsende Stadt. Dies führt zur Nachverdichtung von Quartieren und macht die Erschließung lang ungenutzter Brachflächen erforderlich. Daraus resultiert eine wachsende Nutzungskonkurrenz zwischen Kulturorten und Wohnen, Gewerbe, Büro oder Hotellerie. Von den damit einhergehenden Standortkonflikten waren in den letzten Jahren die Clubs- und Livemusikspielstätten in besonderem Maße betroffen. Die Idee eines speziellen Katasters zum Schutz der Clubkultur wurde im Rahmen einer Petition des LiveKommbinats Leipzig e.V. in den Petitionsausschuss der Stadt Leipzig eingebracht, in der Ratsversammlung am 22. Mai 2019 beschlossen und die Stadtverwaltung beauftragt, einen Vorschlag für ein Club- und Livemusikspielstättenkataster zu erarbeiten. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hat sich die Arbeitsgruppe Clubkultur gebildet, in der das Büro des Oberbürgermeisters, das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, das Dezernat Kultur, das Dezernat Wirtschaft / Arbeit und Digitales, das Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport, die IHK zu Leipzig, die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH sowie das Leipziger Kulturbündnis #DASistLeipzig, bestehend aus LiveKommbinat Leipzig e.V., Initiative Leipzig + Kultur e.V. und Kreatives Leipzig e.V., vertreten sind. Im weiteren Verlauf wurde die Idee konzeptionell weiterentwickelt: Aus dem Clubkataster wurde ein Kulturkataster. Damit soll möglichst die gesamte Leipziger Kulturlandschaft auf einen Blick sichtbar werden und die Vorteile eines Katasters allen Akteuren, von der Oper bis zum kleinen Privattheater, zur Verfügung stehen.

Was ist das Kulturkataster nicht?

Das Kulturkataster umfasst keinerlei Verpflichtungen oder vertragliche Vereinbarungen außer der expliziten Einwilligung zur Datenschutzerklärung. Es besteht keine irgendwie geartete Verpflichtung zu einer zukünftigen Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern der Stadt Leipzig. Das Kulturkataster entfaltet keine rechtsverbindliche Schutzwirkung gegenüber möglicherweise von Verdrängung bedrohten Kulturorten. Zugleich besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster.

SCHALLGRENZEN EINHALTEN

Bei Veranstaltungen ist es wichtig, auf eure Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Ganz besonders ist das der Fall bei Open-Air-Veranstaltungen. Die "schutzwürdige Bebauung" (Wohnhäuser, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) genießt nämlich besondere Schallschutzrechte, für deren Einhaltung ihr als Veranstaltende verpflichtet seid. Grundlage für euer Handeln außerhalb von Versammlungsstätten, die ihre Grenzwerte in der Baugenehmigung festgehalte haben, muss im Open-Air-Bereich in Leipzig die Freizeitlärmrichtlinie (PDF 252 KB) sein.Die Lautstärke, die ihr laut der Richtlinie an der angrenzenden Wohnbebauung, aber auch an Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ähnlichem einhalten müsst, richtet sich nach dem Wochentag, der Tageszeit und nach der Gebietskategorie (z.B. Gewerbegebiet, Kerngebiet, Wohngebiet), in der sich die "schutzwürdige Bebauung" befindet.
Wenn ihr euch nicht sicher seid, in welcher Gebietskategorie sich die Nachbarbebauung eurer Veranstaltung befindet, könnt ihr im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig nachschauen. Gerade für Open-Air-Musikveranstaltungen mit Verstärker sind diese Regeln nicht immer leicht einzuhalten, weil in den Nachtstunden, in denen viele Veranstaltungen nun einmal stattfinden, sehr strenge Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit der Anwohnenden eingehalten werden müssen.

SELTENE EREIGNISSE

Wenn ihr tagsüber oder auch später am Abend mit Beschallung, die die jeweiligen Richtwerte überschreite würde, veranstalten möchtet, gibt es die Möglichkeit, ein "Seltenes Ereignis" (Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz) zu beantragen. Allerdings sind pro Ort sind nicht mehr als 18 "Seltene Ereignisse" pro Jahr möglich.

Sichtwort Standortgebundenheit: Eine hohe Standortgebundenheit liegt vor, wenn eure Veranstaltung aus der inneren Logik heraus an diesen Standort gebunden sind (z.B. WGT auf dem agra-Gelände). Ebenso können hierbei Veranstaltungen mit mindestens kommunaler Bedeutung gewertet werden (Großkonzerte auf der Festwiese).

Stichwort soziale Adäquanz und Akzeptanz: Die soziale Adäquanz und Akzeptanz liegt vor, wenn eure Veranstaltung eine soziale Funktion und Bedeutung hat. Sozial adäquat sind beispielsweise örtlich einmalige Jugendfestivals. Sozial akzeptiert ist zum Beispiel der von einem Großteil der Anwohnenden zumindest geduldete Global Space Odissey.

Die Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig prüft, wenn ihr es beantragt, in diesen Fällen, ob für euch

1. "trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen ein Überschreiten [der Grenzwerte] aufgrund der Umgebungsbedingungen und der Mindestversorgungspegel umvermeidbar ist"

2. Ein Pegel von 55 dB (A) nach 24 Uhr am Messpunkt vermieden wird,

3. Geräuschspitzen von 90 dB (A) tagsüber bzw. 55 dB (A) nachts am Messort eingehalten werden. Hierbei sind auch Lärm beim Aufbau, Probem und z.B. bei der Abreise des Publikums zu berücksichtigen. Was kann ich mit einem seltenen Ereignis erreichen? Euer Antrag auf ein "Seltenes Ereignis" wird durch die Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet. Es ist im Ergebnis möglich, dass ihr, falls ihr die Notwendigkeit gut begründet habt, höhere db (A)-Grenzen bei eurer Veranstaltung einhalten dürft oder die Nachtzeit von 22 Uhr auf 23 Uhr verschoben wird. Was muss ich vor und bei einem "Seltenen Ereignis" dann Besonderes beachten? Vor der Veranstaltung seid ihr verpflichtet, mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung die Nachbarschaft über die Art, Dauer und Ende der Veranstaltung zu informieren. Hier muss auch eine Ansprechperson inklusive Telefonnummer vermerkt werden. Während der Veranstaltung müsst ihr eigenständig den Lautstärkepegel an relevanten Messpunkten überwachen und die Ansprechperson muss während der gesamten Veranstaltungszeit telefonisch erreichbar sein. Antrag auf Seltenes Ereignis Im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung (siehe oben) könnt ihr die Nutzung eines Seltenen Ereignisses bei der Stadt Leipzig beantragen. Hierbei müsst ihr zusätzlich zu den üblichen Angaben in einem formlosen Antrag begründet, dass eure Veranstaltung

4. Standortgebunden oder sozial akzeptiert und adäquat ist,

5. unvermeidbare, aber zumutbare Schallimmissionen aufweist.
WERKTAGE
(Montag-Sonntag)
6-8 Uhr
8-20 Uhr
20-22 Uhr
22-6 Uhr
Industriegebiete
70 dB (A)
70 dB (A)
70 dB (A)
70 dB (A)
Gewerbegebiete
60 dB (A)
65 dB (A)
60 dB (A)
50 dB (A)
Kern-/Mischgebiete
55 dB (A)
60 dB (A)
55 dB (A)
45
Allgemeine Wohngebiete
50 dB (A)
55 dB (A)
50 dB (A)
40 dB (A)
Reine Wohngebiete
45 dB (A)
50 dB (A)
45 dB (A)
35 dB (A)
Krankenhäuser / Pflege
45 dB (A)
45 dB (A)
45 dB (A)
35 dB (A)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
SONN- und FEIERTAGE
7-22 Uhr
22-7 Uhr
Industriegebiete
70 dB (A)
70 dB (A)
Gewerbegebiete
60 dB (A)
50 dB (A)
Kern-/Mischgebiete
55 dB (A)
45 dB (A)
Allgemeine Wohngebiete
50 dB (A)
40 dB (A)
Reine Wohngebiete
45 dB (A)
35 dB (A)
Krankenhäuser / Pflege
45 dB (A)
35 dB (A)
(Alle Angaben ohne Gewähr)